BG HaPi Basketball Abteilungsordnung

  §1        Grundlage der Abteilungsordnung

 Verhältnis zur Vereinssatzung

 Mit der nachfolgenden Abteilungsordnung regelt die Basketballabteilung diejenigen Belange, über die sie gemäß der Vereinssatzung der Basketballgemeinschaft Halstenbek/Pinneberg (kurz HAPI) zur Regelung der internen Abläufe entscheiden kann.

Stimmberechtigte Mitglieder der Basketballabteilung können bei allen Entscheidungen die Mitgliederversammlung der Hauptvereine anrufen.

 

§2        Beschlußorgan

 (1)   Beschlußorgan der Basketballabteilung ist die ordentliche Abteilungssitzung. Diese ist öffentlich und muß vor der Jahres-Mitgliederversammlung der HT und VFLP stattfinden.

Der jeweilige Termin wird auf der Abteilungs-Homepage www.                      bekanntgegeben.

 

(2)   Außerordentliche Abteilungssitzungen sind einzuberufen mit einer Frist

von zwei Wochen durch:


a.      Beschluß des Abteilungsvorstandes

b.      Antrag von mindestens 1/10 der Abteilungsmitglieder

 In Abweichung von der Vereinssatzung sind in der Abteilungsversammlung alle Abteilungsmitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr stimmberechtigt.

Es können nur volljährige Mitglieder in den Vorstand gewählt werden.

Mitglied der Basketballabteilung ist nur, wer in die Basketballabteilung eingetreten ist und die laufenden Vereins- und Spartenbeiträge fristgerecht entrichtet.

Die Abteilungszugehörigkeit regelt das Aufnahmeformular der HT oder VFLP.

 (3)   Änderungen der Abteilungsordnung sind nur möglich mit einer Mehrheit 2/3 aller in der Sitzung anwesenden und stimmberechtigten Abteilungsmitglieder.


(4)   Die Abteilungssitzung entscheidet über die vorliegenden Anträge mit einfacher Mehrheit, sofern die Abteilungsordnung nichts anderes bestimmt.

 

(5)   Die Abteilungssitzung gliedert sich wie folgt:

 

TOP     1:         Begrüßung

TOP     2:         Feststellung der fristgemäßen Einberufung der Versammlung

TOP     3:         Feststellung der stimmberechtigten Anwesenden

TOP     4:         Genehmigung des letzten Sitzungsprotokolls

TOP     5:         Rechenschaftsberichte der Vorstandsmitglieder

TOP     6:         Entlastungen

TOP     7:         Ehrungen

TOP     8:         Anträge

TOP     9:         Neuwahlen

TOP 10:           Verschiedenes

TOP 11:           Verabschiedung

 

Anträge sind zulässig von jedem Stimmberechtigten und schriftlich spätestens zwei Wochen zuvor beim Abteilungsleiter einzureichen.

Alle anderen Anträge sind als Dringlichkeitsanträge in der Abteilungssitzung zu stellen. Über ihre Zulassung wird in der Abteilungssitzung mit einer Mehrheit von 2/3 aller stimmberechtigten Anwesenden entschieden.

Anträge auf Änderung der Abteilungsordnung können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden.

 (6)   Über jede Abteilungssitzung ist ein Protokoll zu führen.

 §3        Ausführungsorgan

 Organe der Abteilung sind:

·                    Die Abteilungsleitung

·                    Die Abteilungsversammlung

 

Der Vorstand ist beschlußfähig bei Anwesenheit des Abteilungsleiters bzw. stellvertretenden Abteilungsleiters sowie weiterer zwei Mitglieder.

Die Mitglieder a bis g des Abteilungsvorstandes werden von der Abteilungsversammlung mit einfacher Mehrheit für zwei Jahre gewählt.

 

·                    Die Abteilungsleitung besteht aus:

 

A               Abteilungsleiter, 1. Vorsitzender

B               Stellv. Abteilungsleiterin, 2. Vorsitzende

C               Seniorenwart

D               Leiter Spielbetrieb Jugendliche

E und F      2 Kassenwarte

G und H    2 Schiedsrichterwarte

I                Pressewart/in

J                Hallenwartin

K               Spielwart Meldewesen

L                Spielwart Kampfgericht

 

Die Bereiche a bis l müssen namentlich besetzt werden.

 

Der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter sind jeweils allein berechtigt, die Abteilung nach innen und außen in Belangen der Abteilung zu vertreten.

 

Aufgrund der Größe des Vorstandes kann der Vorstand intern, zur Erleichterung des Basketballbetriebs, einzelne oder mehrere Vorstandsmitglieder beauftragen, die Belange einzelner Mannschaften anzuhören und ein Entscheidung zu treffen, ohne dass gleich der ganze Vorstand angerufen werden muss.

 

·                    Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit.

 

§4        Aufgaben und Befugnisse des Abteilungsvorstandes

 

(1)   Der Vorstand berät und beschließt über alle Angelegenheiten der Basketballabteilung.

 

(2)   Der Vorstand ist verpflichtet, von seinem Stimmrecht im jeweiligen Vereinsvorstand Gebrauch zu machen.

 

(3)   Zu den Aufgaben des Vorstandes gehört die Erstellung und Durchführung von Arbeitskonzepten für die Abteilung. Diese sind der Abteilungssitzung regelmäßig vorzulegen und ggf. von dieser zu genehmigen.

 

(4)   Der Vorstand soll das Protokoll der letzten Abteilungssitzung, seine Rechenschaftsberichte und Anträge mit der Einladung zur Abteilungssitzung auf der Abteilungs-Homepage veröffentlichen.

 

(5)   Der Vorstand bestimmt die Zahlungsfristen für abteilungsinterne Abgaben(inkl. Spiel- und Strafgeldumlagen). Über die Art und Höhe  der Abgaben entscheidet die Abteilungsversammlung mit Ausnahme der an den DBB abzuführenden Gebühren.

Für den Fall des Zahlungsverzugs kann der Vorstand den Ausschluß einzelner Spieler oder ganzer Mannschaften vom Spiel- und Trainingsbetrieb vorläufig beschließen. Für die dadurch entstehenden Kosten behält sich die Abteilung entsprechende Schadensersatzansprüche vor. Eine endgültige Entscheidung erfolgt nach Rücksprache mit dem Vereinsvorstand.

 

(6)   In sämtlichen anderen Fällen des abteilungsschädlichen Verhaltens ist der Vorstand berechtigt, den zeitweiligen oder vollständigen Ausschluss vom Trainings- und/oder Spielbetrieb zu beschließen und einen entsprechenden Antrag an die Jahres-Mitgliederversammlung der BG HaPi zu richten.

Betroffenen Mitgliedern ist vor einer solchen Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.

 

(7)   Der Abteilungsvorstand beschließt über die Verteilung der zur Verfügung stehenden Hallenzeiten entsprechend den Erfordernissen der Abteilung.

Die Mannschaftsvertreter der hiervon betroffenen Teams sind dazu anzuhören.

 

§5        Aufgaben der Mitglieder des Abteilungsvorstandes

 

 A                     1. Vorsitzender

 

-          Kontakt zum Pinneberger o. Halstenbeker Vereinsvorstand und Sitzungen

-          Kontaktperson zum HBV

-          Teilnahme am HBV-Verbandstag

-          DBB-Rechnungen

-          Erstellung Abteilungsetat Pinneberg bzw. Halstenbek

-          Beschwerdemanagement

 

B                     2. Vorsitzender

 

-          Kontakt zum Halstenbeker oder Pinneberger Vereinsvorstand und Sitzungen

-          Kontaktperson zum HBV

-          Teilnahme am HBV-Verbandstag

-          DBB-Rechnungen

-          Erstellung  Abteilungsetat Halstenbek bzw. Pinneberg

-          Beschwerdemanagement

-          Spielausfälle und Spielverlegungen im Erwachsenenbereich kommunizieren

-          In Absprache mit Meldewesen: Spielerpässe beantragen, eMMB und Ummeldungen

-          Teilnahme am HBV-Verbandstag

-          Kommunikation bzw. Einholung von Spielbetriebs- und Strafgeldumlagen

-          Materialeinkauf

 
C                     Seniorenwart

 -          Spielbetrieb Ü40-Ü60

-          Turniere und Sonstiges Ü40

 

 

D                     Leiter Spielbetrieb Jugendliche:

 

-          Spielausfälle und Spielverlegungen im Jugendbereich kommunizieren

-          Teilnahme am HBV-Jugendtag

-          Kommunikation bzw. Einholung von Spielbetriebs- und Strafgeldumlagen

 

E und F            Kassenwart:

 

-          HBV-Rechnungen

-          RLN-Rechnungen

-          Strafgeldrechnungen

-          Einholung und Verwaltung von Spielbetriebs- bzw. Strafgeldumlagen

-          Feststellung für HBV-Strafgelder, die den Teams intern weiterverrechnet werden (siehe §§ 9-10 der Abteilungsordnung)

-          Einholung und Verwaltung der teaminternen Strafgeldverrechnungen in Koordination mit den Leitern Spielbetrieb Erwachsene und Jugendliche

-          Teilnahme am HBV-Verbandstag

 

G und H           Schiedsrichterwarte:

 

-          Ansprechpartner HBV in Sachen SR-Wesen

-          Teilnahme an Sitzungen des HBV das SR-Wesen betreffend

-          Teilnahme am HBV-Verbandstag

-          Pflege der SR-Adressliste

-          Anmeldungen für SR-Lehrgänge bzw. HBV-Pflichtfortbildungen

-          Vereinsansetzungen auf Teams verteilen, der SR-Wart entscheidet, wie oft Treffen zur Ansetzung nötig sind

-          Ansprechpartner für Fremd-SR bzw. Fremd-SR-Warte betreffend  Kooperationen im SR-Wesen

 

I                       Pressewart:

 

-          Ansprechpartner für die lokale Presse, bei Fragen zur Basketball Abteilung und Events (z.B. Turniere)

-          Vermittlung von Ansprechpartnern in den Teams

-          Koordinator der Homepage

-          Administrator der Homepage

-          Zuweisung von Berechtigungen zum Einstellen von Berichten und Ergebnissen

-          Newsletter vor Heimspielen der Regionalliga Teams verschicken

-          Koordinator für das 4x im Jahr erscheinende VfL Heft

 

J                      Hallenwart

 

-          Teilnahme an der Hallenbörse  vom VFLP

-          Koordination und Einteilung von Trainingszeiten bei Hallensperrungen

  K                      Spielwart Meldewesen

             -           Spielerpässe beantragen, eMMB und Ummeldungen

            -           Mannschaftsmeldungen für Spielbetrieb und SQT

                         Spielwart Kampfgericht

 

L          -           Anschreibeplan erstellen und kommunizieren

 

 

                       

 

 

§6        Aufgaben der Abteilungsmitglieder

 

Zu den Aufgaben jedes Abteilungsmitgliedes gehört:

 

(1)               Pünktliche Zahlung der Abteilungsabgaben sowie Umlagen

 

(2)               Aktive Mitwirkung bei der Stellung von Kampfgerichten

 

(3)               Unterstützung in der Schiedsrichterausbildung und- gestellung

 

(4)               Bei Austritt aus der Basketballsparte haben spielberechtigte Mitglieder unaufgefordert ihren TNA zurückzugeben.

 

 

§7        Übungsleitervergütung

 

            Die Vergütung der Übungsleiter wird im Einklang mit der jeweiligen Vereinssatzung ausgezahlt.

 

 

§8        Schiedsrichtergestellungspflicht

 

Für Teams, die am Spielbetrieb des HBV bzw. übergeordneter Landesverbände teilnehmen wollen, gelten folgende Pflichten Schiedsrichter zu stellen:

 

            U18/U19/U20-Teams :           2 aktive SR pro Team

 

            Seniorenteams:                      3 aktive SR pro Team

 

Aktiv bedeutet, dass es sich um nicht ruhende, aktuelle E, D, bzw. DBB-Lizenzen handelt und mind. 5 Spiele pro Saison geleitet werden bzw. worden sind.

 

Sollten diese Vorgaben von den Teams nicht erfüllt bzw. deren Erfüllung nicht erkennbar angestrebt werden, liegt es im Ermessen des Abteilungsvorstandes diese Teams nicht zum Spielbetrieb zu melden bzw. vom Spielbetrieb zurückzuziehen oder eventuell hohe Strafgelder zu verhängen.

 

Teams, die die Anforderungen aktuell nicht erfüllen, aber entsprechende Personen zur Ausbildung als SR benennen, um den geforderten Umfang an aktiven SR zu gewährleisten, sollen diese angehenden SR sofort bei der Feststellung der teaminternen SR-Gestellungspflicht berücksichtigen dürfen.

 

Auf Vereinskosten neuausgebildete SR haben 3 Jahre lang mind. 5 BG-Vereinsansetzungen pro Saison (Äquivalent 15 BG-Vereinsansetzungen) abzuleisten.

Andernfalls sind die Kosten für die SR-Lehrgänge durch den SR der BG zurückzuerstatten.

 

Etwaige entstehende HBV-/RLN-Strafgelder für aus vorgenannten Gründen zurückzuziehende Teams sind von den entsprechenden Teams zu tragen.

 

§9        Aufgaben der Trainer

 

Die Trainer bekommen am Anfang der Saison einen eMMB zur Verfügung gestellt und sind verpflichtet, neue Spieler dem Spielwart Meldewesen oder dem Stellvertreter anzuzeigen. Bei Versäumnissen tragen die Trainer die Verantwortung, wenn Wertungen erfolgen sollten.

 

 

§10      Verteilung der SR-Vereinsansetzungen auf Teams

 

Die vor einer jeweiligen Saison vom HBV, auf die am Spielbetrieb teilnehmenden Vereine, verteilten Vereinsansetzungen für die Basketballsparte der BG HaPi werden vom Schiedsrichterwart angemessen auf die am Spielbetrieb teilnehmenden Teams verteilt.

 

Dem SR-Wart der HT und VFLP ist hierzu von den betroffenen Teams rechtzeitig ein teaminterner Ansprechpartner zu nennen, der sich fortan verantwortlich um die zugewiesenen Ansetzungen kümmert.

Er bekommt dazu vom SR-Wart eine Liste der Spiele, auf der Spielklasse, Datum, Uhrzeit, Spielhalle, Spielbeteiligte sowie die erforderlichen Lizenzen der spielleitenden SR.

 

Die Teams haben nunmehr eigenverantwortlich sicherzustellen, dass entsprechend lizensierte SR die Spielleitungen der ihnen übertragenen Spiele durchführen.

Sollte dies innerhalb der Teams nicht gewährleistet werden können, so haben diese, nicht der SR-Wart, rechtzeitig für Ersatz aus anderen Teams oder vereinsfremde SR zu akquirieren.

 

Etwaig entstehende HBV-Strafgelder für Nichtantreten von einem oder beiden SR`n bzw. Antreten eines SR mit fehlender Lizenzstufe sind von den Teams zu tragen.

 

Sollte den finanziellen Verpflichtungen aus dem vorgenannten Absatz durch die Teams nicht Folge geleistet werden, behält sich der Abteilungsvorstand vor, diese Teams vom Spielbetrieb zurückzuziehen.

Etwaige entstehende HBV-Strafgelder für aus vorgenannten Gründen zurückzuziehende Teams sind von den entsprechenden Teams zu tragen.

 

§11      Strafgelder

 

In den vergangenen Jahren sind Strafgelder in erheblichem Umfang seitens des HBV bzw. der RLN gegenüber der HT bzw. VfLP verhängt worden, die den Etat der Basketballsparte massiv belastet haben und zu deutlichen Etatüberschreitungen mit folgenden Strafgeldumlagen auf die Allgemeinheit geführt haben.

Ein namhafter Anteil an diesen Strafgeldern entstand durch mehr oder wenig grobe Fahrlässigkeiten der Beteiligten.

Um diesem Trend/Zustand Einhalt zu gebieten und eine Entwicklung der Basketballsparte nicht substantiell zu gefährden sind künftig folgende HBV-/RLN-Strafgelder nach dem Verursacherprinzip teambezogen der BG HaPi intern gegenüber von den Verantwortlichen/Teams zu übernehmen:

 

-    fehlende Trainerlizenzen inkl. versäumter Übergangslizenzen in der Jugend bzw. RLN

-          SR-Beurteilungen zu spät/nicht eingereicht (OL/RLN)

-          verspätetes, ausgewechseltes Kampfgericht in der RLN

-          dem HBV zu spät/gar nicht eingereichte Spielberichtsbögen

-          nur Senioren: Spielausfall ab dem 2. Vorfall

-          zum Spiel nicht vorgelegte/unvollständige(Bild/Vereinsstempel), aber existierende, TNA (handelt es sich um ein neues Vereinsmitglied: ab dem 2. Spiel/Vorfall)

-          Kosten für angemeldete und nicht besuchte Lehrgänge/Ausbildungsmaßnahmen (ausgeschlossen: höhere Gewalt)

 

Alle weiteren Strafgelder übernimmt die BG HaPi für ihre Mitglieder.

 

Sollte den finanziellen Verpflichtungen aus dem vorgenannten Absatz durch die Teams nicht Folge geleistet werden, behält sich der Abteilungsvorstand vor, diese Teams vom Spielbetrieb zurückzuziehen.

Eventuell entstehende HBV-/RLN-Strafgelder für aus vorgenannten Gründen zurückzuziehende Teams sind von den entsprechenden Teams zu tragen.

 

§12      Inkrafttreten

 

Diese Abteilungsordnung ist seit der Mitgliederversammlung vom 14. April 2011

in Kraft getreten.

 

Neuer Vorstand unter "Aktuelles"
Heute waren schon 5 Besucher (5 Hits) hier!
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden